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Notfallreform – Wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Reanimation

06.05.2026  

Das Bundeskabinett hat im Rahmen der Notfallreform beschlossen, die telefonische Anleitung zur Reanimation („Telefonreanimation“) und weitere Erste Hilfe Maßnahmen durch die Rettungsleitstelle flächendeckend umzusetzen.

Zudem sollen Ersthelfer-Apps, mit denen sich in der Nähe befindende freiwillige Ersthelfende zur Wiederbelebung entsandt werden, bundesweit eingeführt werden. Damit wird beim plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend verkürzt.

Außerdem werden alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren erfasst und mit den Leitstellen digital vernetzt.

Der Vorstandsvorsitzende des GRC, Professor Bernd Böttiger sagt: „Diese seit langem von uns geforderten Maßnahmen werden das Überleben der Menschen nach plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand ganz entscheidend verbessern.“

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung: