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Leuchtturmschulen

Der Arbeitskreis „Laienreanimation“ des youngGRC hat sich zum Ziel gesetzt, die mediale Aufmerksamkeit für Vorbilder beim Schüler*innenunterricht zur Wiederbelebung zu stärken und die Idee der „Leuchtturmschulen“ ins Leben gerufen.

Denn trotz eines im Jahr 2014 bewirkten Beschlusses der Kultusministerkonferenz, für zwei Unterrichtsstunden Wiederbelebungsunterricht pro Jahr ab Jahrgang 7, konnten im Anschluss zwar zahlreiche Aktionen zur Ausbildung der Herzdruckmassage an Schulen mit Erfolg durchgeführt werden, in NRW beispielsweise konnten viele Übungspuppen über Landesfinanzierung ausgehändigt werden, dennoch ist noch keine flächendeckende Unterrichtung innerhalb Deutschlands vorhanden. Diese Entwicklung hat die Aufmerksamkeit für die Thematik demnach sicher erhöht, aber wir möchten mehr erreichen – mit Leuchtturmschulen.
 
Um eine Leuchtturmschule werden zu können, sind folgende Kriterien relevant:

  • Es sind Schulen, die als Vorbilder für andere dienen; was sie tun, kann nachgemacht werden (Übertragbarkeit)
  • Es sind Schulen, die bereits funktionierende Konzepte, die besonders kreativ und vor allem nachhaltig sind, einsetzen (Nachhaltigkeit)
  • Es sind Schulen, welche jedem Schüler*innen den Zugang zum Erlernen der Herzdruckmassage ermöglichen (Universalität)
  • Es sind Schulen, welche das Thema verbindlich für sich als Inhalt aufgenommen haben (z.B. in Curricula, Schulprogramm, Konferenzbeschlüsse (Selbstverpflichtung).

Durch die Präsentationen der Leuchtturmschulen sollen andere Lehrkräfte und Leitungsfunktionen an Schulen motiviert und ermutigt werden, Übungs- und Lehrinhalte in ihren Schulalltag und Regelunterricht ebenso einzubauen. Ein wünschenswertes Ergebnis der Aktion „Leuchtturmschulen“ wäre ein/e überzeugte/r Schulleiter*in, die/der jede Aktion unterstützt und mehrere Lehrkräfte, die sich engagieren, das Thema der Laienreanimation mit Theorie und Praxis in ihrem Regelunterricht langfristig einzubinden: z.B. im Biologie- oder Sportunterricht, aber auch zahlreiche andere Fächer bieten eine gute Einbindung des Themas.

Eine Wertschätzung der Schulen für besonderes Engagement erfolgtl durch eine Auszeichnung seitens des youngGRC. Dies soll der nachhaltigen Beschäftigung mit der Thematik dienen und einen Anreiz setzen.

Hier auf der Karte finden Sie alle Leuchtturmschulen:

 


Wie werde ich „Leuchtturmschule“?

Die youngGRC-Leuchtturmschulen werden seit 2023 gekürt.
Der Ablauf der Bewerbung sieht wie folgt aus:

  • Bitte füllen Sie die zum Download bereitgestellten Dokumente (Kriterienkatalog und DSGVO, siehe unten Dokumente Download) aus. Unvollständige Bewerbungen können u.U. nicht bearbeitet werden.
  • Bitte senden Sie diese Dokumente per E-Mail an leuchtturmschulen@grc-org.de 
  • Die Sichtung der Bewerbungen erfolgt viermal jährlich (Januar, April, Juli, Oktober) durch eine Kommission des youngGRC. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung als Leuchtturmschule, erfahren wann Ihre Schule vorgesellt wird und weiteres. 

In eigener Sache:

Bitte beachten Sie, dass der youngGRC ehrenamtlich arbeitet und sehen Sie zwischen den Fristen/Deadlines von Anfragen ab. Die Bewerbungen werden erst dann bearbeitet und E-Mails an die Funktionsadresse leuchtturmschulen@grc-org.de in unregelmäßigen Abständen geprüft.

Beispielhafte Leuchtturmschulen:

(Bitte klicken Sie auf das Bild und Sie sehen die vollständigen Informationen)