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Cardiac Arrest Center (CAC)

Überlebenschancen verbessern: Bei einem präklinischen Herz-Kreislaufstillstand ist, neben der schnellen Wiederbelebung vor Ort, auch die Weiterbehandlung in einer spezialisierten Klinik wesentlich für die Überlebenschancen. Darum setzt sich der GRC für die einheitliche Zertifizierung von Cardiac Arrest Centern (CAC) ein.

Projektleiterin Nadine Rott und Projektleiter Prof. Karl Heinrich Scholz

Cardiac Arrest Center zur Verbesserung der Überlebensrate nach prähospitalem Herz-Kreislaufstillstand

Bei außerhalb von Krankenhäusern erfolgreich reanimierten Patient*innen ist die weitere Prognose aufgrund der Schwere der Erkrankung äußerst ernst und im Verlauf ganz wesentlich von der Fachkompetenz und der Ausstattung der weiterbehandelnden Klinik abhängig.

In den internationalen Leitlinien zur Reanimation wird daher seit 2015 gefordert, prähospital erfolgreich reanimierte Patient*innen in spezialisierten Krankenhäusern weiter zu behandeln - sogenannte Cardiac Arrest Center (CAC). Damals gab es in Deutschland jedoch keine einheitlichen Kriterien für ein solches CAC.

Unter dem Schirm des GRC hat eine Arbeitsgruppe aus Anästhesiolog*innen, Kardiolog*innen und Intensivmediziner*innen erstmals Basis-Anforderungen für CAC erstellt.

Die Kriterien wurden von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK) und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) konsentiert und in den entsprechenden Fachzeitschriften der Gesellschaften publiziert.

Ziel war es, durch die jetzt festgelegten Basis-Kriterien eine einheitliche Definition von CAC´s zu ermöglichen, und dadurch eine vergleichbare Grundstruktur für eine optimale Patient*innenversorgung und somit ein besseres Patient*innenüberleben zu erreichen.


Qualitätskriterien

Nach Expert*innenkonsens in der interdisziplinären „GRC-Arbeitsgruppe Cardiac Arrest Center“ müssen Kliniken eine Reihe von Qualitätskriterien überprüfbar erfüllen.

Den Rettungsdiensten soll hierdurch eine zielsichere Zuweisung der erfolgreich reanimierten Patient*innen ermöglicht werden. Für die betroffenen Patient*innen ist es ganz entscheidend, dass Fehl-Transporte in Krankenhäuser, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, verhindert werden. 

Zu den wichtigsten Kriterien für ein CAC zählen:

  • Eine besondere Struktur mit Verfügbarkeit einer geeigneten Notaufnahmeeinrichtung für reanimierte Patient*innen, der Verfügbarkeit eines Herzkatheterlabors mit der Möglichkeit der unmittelbaren Primär-PCI rund um die Uhr, die Möglichkeit der Direktübernahme reanimierter Patient*innen auch im Katheterlabor, permanente Verfügbarkeit eines Platzes auf der Intensivstation mit Nachweis einer fachintensivmedizinischen Betreuung, sowie das Vorhandensein eines lokalen Qualitätszirkels zur Reanimationsversorgung.
  • Sicherstellung einer adäquaten Prozessqualität mit Nachweis von Standard Operating Procedures (SOP`s).
  • Qualitätssicherung mit Nachweis einer standardisierten Erfassung des Behandlungsverlaufs und des Outcomes bis zur Entlassung.


Zertifizierung und Ausblick

Wesentliches Ziel ist es, dass durch eine einheitliche Zertifizierung auf Basis der erarbeiteten Kriterien die Prozessabläufe nach primär erfolgreicher Reanimation an der Schnittstelle Präklinik/Klinik flächendeckend in eine einheitliche Struktur gebracht werden können und die weiteren Abläufe in den Kliniken maximal professionalisiert und optimiert werden. Dafür setzt sich der GRC mit seiner Arbeit maßgeblich ein.

Zertifizierte Kliniken finden Sie weiter unten im Download Bereich.

Entwicklung der Cardiac Arrest Center

Update Kriterienkatalog 2024

Das Kuratorium hat sich 2024 erneut intensiv mit den Rückmeldungen und Rückfragen zum Kriterienkatalog befasst und ein Update erstellt. Dieses wurde im Juli 2024 veröffentlicht und ist gültig für Audits ab 01.01.2025. Wer sich ab dem 01.08.2024 zur Zertifizierung registriert, wird automatisch nach dem neuen Kriterienkatalog behandelt. Hier geht es zum neuen Kriterienkatalog: https://doi.org/10.1007/s10049-024-01363-w


Update Kriterienkatalog 2021

Das Kuratorium hat Mitte 2021 einen überarbeiteten Kriterienkatalog für die CAC Zertifizierung abgestimmt und veröffentlicht. Auf Basis der ersten Erfahrungen wurden die Kriterien angepasst und konkretisiert und zum Teil zur Umsetzbarkeit im klinischen Alltag neu definiert.

Sie finden den neuen Katalog hier: https://doi.org/10.1007/s10049-021-00920-x


Wissenswertes rund um die Cardiac Arrest Center

Die Publikation https://link.springer.com/article/10.1007/s10049-021-00975-w stellt aus Sicht der Auditor*innen den Prozess der Zertifizierung (Vorbereitung, Audit, Nachbereitung) für die Kliniken dar und kann Ihnen als interessierte Klinik als Hilfe dienen.

Was sagen Notärzt*innen oder Rettungsfachpersonal zu dem Einfluss der Cardiac Arrest Center Zertifizierung auf ihr Einweisungsverhalten? Dies untersucht diese Publikation: https://doi.org/10.1007/s00063-022-00939-z

Die Publikation "Accredited cardiac arrest centers facilitate eCPR and improve neurological outcome" (2023) zeigt, dass eine Behandlung von Patient*innen nach Herz-Kreislaufstillstand in einem zertifizierten CAC mit einem neurologisch signifikant besseren Überleben der Betroffenen einhergeht. Die deutsche Version können Sie hier nachlesen (Seite 9): https://www.management-krankenhaus.de/restricted-files/156702

Fünf Jahre später werfen wir einen Blick darauf, was seit der Einführung des Zertifizierungsprozesses in Deutschland passiert ist. Dazu ist ein Artikel im Journal Resuscitation erschienen 2024: https://doi.org/10.1016/j.resuscitation.2024.110130


Anmeldung zur Zertifizierung

https://www.cert-iq.de/verfahren/weitere/cac/

Kliniken, deren Zertifikat ausläuft, werden ca. 9 Monate vorher von der Zertifizierungsgesellschaft bezüglich eines Re-Audits kontaktiert.

Erklärung Cardiac Arrest Center für Patient*innen

Ein Cardiac Arrest Center, kurz: CAC ist ein speziell ausgestattetes Krankenhaus oder eine Klinik, das sich auf die Behandlung von Menschen nach einem Herz-Kreislaufstillstand spezialisiert hat. Es wurde ein Zertifizierungsverfahren geschaffen, mit denen sich spezialisierte Krankenhäuser und Kliniken einem Qualitätsentwicklungs- und Überprüfungsverfahren unterziehen können. Diese Zertifizierung ist besonders wichtig, da nach einem Herz-Kreislaufstillstand nicht nur die schnelle Hilfe vor Ort über das Überleben entscheidet, sondern auch die Behandlung im Krankenhaus oder Klinik haben einen großen Einfluss auf das Überleben und das Erholen der Betroffenen. Das Ziel der CAC-Zertifizierung ist, bundesweit einheitliche Standards für die Versorgung von Patient*innen nach einem Herz-Kreislaufstillstand sicherzustellen und eine Verbesserung der Überlebenschance, die Reduzierung von Folgeschäden (z.B. am Gehirn) und eine möglichst gute Erholung und Rückkehr in den Alltag für die Betroffenen zu schaffen.

Diese Krankenhäuser oder Kliniken müssen bestimmten Voraussetzungen erfüllen, damit sie als CAC zertifiziert werden. Sie bieten unter anderem:

  • Eine 24/Versorgung durch erfahrene Teams
  • Eine schnelle Diagnostik und Behandlung (z.B. Herzkatheter bei Verdacht auf Herzinfarkt)
  • Eine Intensivmedizinische Betreuung auf hohem Niveau
  • Klar geregelte Abläufe, damit jede Behandlung schnell und abgestimmt erfolgen kann

Krankenhäuser oder Kliniken dürfen nur das CAC-Logo nutzen, wenn es eine offizielle Prüfung besteht, dafür wurden bestimmte Qualitätskriterien festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Eine bestimmte technische Ausstattung (z.B. rund um die Uhr Herzkatheterlabor)
  • Ein speziell geschultes Fachpersonal
  • Festgelegte Behandlungsabläufe für die Patient*innen nach einem Herz-Kreislaufstillstand
  • Eine enge Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche
  • Eine regelmäßige Dokumentation und Auswertung der Behandlungsergebnisse und eine regelmäßige Neuprüfung der zertifizierten CAC

Über die Erteilung eines CAC-Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss der Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Auditor*innen folgt. Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug oder Aussetzen des Zertifikats. Falls eine Einrichtung die Durchführung des Wiederholaudits nicht rechtzeitig in dem erforderlichen Umfang ermöglicht oder falls festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden, wird ein Zertifikat ebenfalls ausgesetzt oder entzogen.

Unter diesem Link können Sie nachschauen, ob auch Ihr Krankenhaus oder Klinik ein zertifiziertes CAC ist: Liste aller zertifzierten Krankenhäuser


Ansprechpartner

Sie haben Interesse an einer CAC Zertifzierung und/oder haben Fragen zum Verfahren? Oder Sie sind Patientin oder Patient und haben eine Frage oder möchten gerne eine Rückmeldung geben?

Bitte kontaktieren Sie uns mit Nennung Ihrer vollständigen Kontaktdaten bzw. des Ansprechpartners:
Nadine Rott
cac@grc-org.de


Im folgenden Video erklären die beiden Projektleiter die Cardiac Arrest Center: